Verträge mit:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

Vertragsphysiotherapeutin bedeutet, dass wir Vertragspartner mit den oben angeführten Kassen sind und die bewilligten Behandlungen direkt mit der jeweiligen Kasse abrechnen können. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.